· Fachbeitrag · Datenschutz
Was fragen gerade die Aufsichtsbehörden?
| Fragebögen werden zur beliebten Maßnahme, um die Umsetzung der DS-GVO in Unternehmen zu überprüfen. So verschickt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seit November 2018 einen Bogen mit 20 Fragen an kleinere und mittlere Unternehmen. Seit Mitte Dezember 2018 versendet auch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) einen Fragebogen an Unternehmen. Doch was sind das für Fragen? |
1. Hintergrund
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer prüfen bereits seit Jahren, wie Unternehmen den Datenschutz nach dem BDSG umsetzen. Mit der DS-GVO dürften diese Prüfungen häufiger und detaillierter werden. Wie das BayLDA auf seiner Website mitteilt, werden regelmäßig Datenschutzprüfungen durchgeführt. Dabei unterscheidet die bayerische Aufsichtsbehörde:
- Anlassbezogene Prüfungen erfolgen meist aufgrund von Beschwerden oder konkreten Hinweisen auf mögliche Datenschutzverstöße.
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