07.01.2016 · Fachbeitrag · DAV
Neue Website für die digitale Kanzlei
| Demnächst erhält jeder Anwalt sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA, grundlegend zuletzt AK 15, 186 ). Es wird daher unverzichtbar, elektronisch mit Mandanten, Gerichten und Behörden zu kommunizieren. Die neue Internetseite des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) unter digital.anwaltverein.de . |
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