· Fachbeitrag · Digitalisierung
Die E-Rechnung kommt: Was sollten Anwälte wann beachten?
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.24 sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG ab dem 1.1.25 neu gefasst worden. Anwaltskanzleien sollten deshalb folgende Anforderungen beachten: |
1. Stichtag 1.1.25 gilt für den Empfang von E-Rechnungen
Ab dem 1. 1.25 müssen Unternehmen im Inland für B2B-Geschäfte E-Rechnungen empfangen können. Das bedeutet für Anwälte:
a) Für wen gelten die Pflichten?
Die Verwendung einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) betrifft inländische Unternehmen im sog. B2B-Geschäft, d. h. Anwaltskanzlei zu Unternehmen bzw. Unternehmen zu Anwaltskanzlei. Im Umkehrschluss sind Rechnungen an Privatmandanten (B2C) davon nicht betroffen.
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