· Fachbeitrag · Durchsetzung des Anspruchs
Zwangsvollstreckung richtig einleiten
von Karin Zecha, geprüfte Rechtsfachwirtin, rund-um-anwalt.de, Krefeld
| Die Erfolgsdevise in der Zwangsvollstreckung lautet wie so oft: Erst denken, dann schnell handeln. Der Beitrag liefert unter anderem eine Musterformulierung, wie Sie ein Notfristattest beantragen, geht auf die Reform der Sachaufklärung ein und führt Sie zu einer Checkliste mit den wichtigsten Schritten bis zur Einleitung der Zwangsvollstreckung. |
1. Vollstreckungsarten
Zu den drei Arten der Zwangsvollstreckung (ZV) zählt die in der Praxis gängige Einzelzwangsvollstreckung nach dem achten Buch der ZPO. Der Gläubiger vollstreckt hierbei nach dem Prioritätsprinzip gegen den Schuldner, § 804 Abs. 3 ZPO. Im Gegensatz dazu findet das Insolvenzverfahren nach den Regeln der InsO statt. Bei dieser Gesamtvollstreckung soll unter anderem die quotale Aufteilung des Schuldnervermögens die Gleichbehandlung der Gläubiger herbeiführen. Zum Dritten: Wenn besondere Eile besteht, können Sie die ZV im einstweiligen Rechtsschutz sichern (§§ 916 ff. ZPO).
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Gläubiger A hat gegen Schuldner B einen Zahlungstitel in Höhe von 6.000 EUR. Dieser Anspruch wird im Wege der Einzelzwangsvollstreckung vollstreckt. |
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