· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
So sichern Sie schon zu Mandatsbeginn die Durchsetzung des Anspruchs
von Karin Zecha, geprüfte Rechtsfachwirtin, rund-um-anwalt.de, Krefeld
| Gleich zu Beginn des Mandats ist es ratsam, intensiv an die spätere Anspruchsdurchsetzung im Rahmen einer unter Umständen notwendigen Zwangsvollstreckung zu denken. Der Beitrag erklärt, worauf Sie schon vor der Zwangsvollstreckung achten sollten, um erfolgreich vollstrecken zu können. Behandelt werden in zwei Beiträgen die Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, die Leistungsansprüche des Gläubigers und die zuständigen Vollstreckungsorgane. |
1. Einfache Regeln vor der Zwangsvollstreckung
Am Anfang das Ende im Sinn zu haben, ist ein wichtiges Prinzip, wenn es darum geht, den Leistungsanspruch des Mandanten durchzusetzen. Für die Zwangsvollstreckung müssen Sie einen Titel schaffen, der nach Art, Umfang und Zeit genau bestimmt ist. Nur mit diesen Voraussetzungen ist klar, was der Gläubiger vom Schuldner verlangt. Das heißt für folgende Einzelfälle:
Checkliste / Schaffen Sie einen eindeutigen Titel |
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig