· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA: Das Löschen von Nachrichten hat begonnen
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Die BRAK hat das Löschen von Nachrichten (vgl. Cosack, AK 19, 42 ) modifiziert. Sie weist jetzt darauf hin, dass nur vom Postfachinhaber „angefasste“ Nachrichten und nur Nachrichten, die seit 30 Tagen im Ordner „Papierkorb“ liegen, seit 11.4.19 gelöscht werden. |
1. Nachricht per E-Mail
Vorab erhält der Postfachinhaber eine E-Mail, dass die Nachricht gelöscht wird. Wie auch bei der Eingangsbenachrichtigung enthält diese E-Mail keinerlei Details. Sie müssen aufgrund des Löschdatums erkennen, um welche Datei es sich handelt.
In jedem Fall sollten Sie dafür sorgen, dass alle Nachrichten (gesendet und empfangen sowie auch die Empfangsbekenntnisse) unmittelbar nach dem Versenden und Empfangen auf den eigenen Rechner exportiert werden, damit jederzeit ein Nachweis geführt werden kann.
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