· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA: So können Sie sicher sein, dass Ihre Nachricht auch (rechtswirksam) angekommen ist
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Immer noch herrscht Unsicherheit und Skepsis, ob per beA übersandte Nachrichten auch beim Empfänger angekommen sind. Dazu sollten Anwender die folgenden Punkte beachten. |
1. Empfangsbereitschaft des Empfängers prüfen
Gut zu wissen: Noch sind nicht alle Gerichte bundesweit erreichbar; es gibt Ausnahmen in Straf- und OWi-Sachen. Dort gelten teilweise Opt-Out-Regelungen, sodass elektronische Dokumente über das beA erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden dürfen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
PRAXISTIPP | Auf der Seite https://bea-abc.de/lexikon/landesverordnung sind alle Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. |
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