· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA startet später als zum 1.1.16
| Wenige Wochen, bevor das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingeführt werden sollte, hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitgeteilt, dass es später starten wird, als ursprünglich geplant. |
Hintergrund: In Tests sei die Qualität noch nicht ausreichend gewesen. Derzeit spricht die BRAK mit dem IT-Dienstleister Atos, ab wann das beA starten kann. Atos wurde 2014 damit beauftragt, die technische Infrastruktur des beA auszubauen. Der neue Starttermin wird z.B. auf diesen Internetseiten frühzeitig bekanntgegeben: bea.brak.de, bea.bnotk.de, bea-abc.de. Die Funktionen der beA-Postfächer werden stufenweise ausgebaut.
PRAXISHINWEIS | Achten Sie besonders darauf, ab wann die sogenannten Mitarbeiterkarten erhältlich sein werden. Mit ihnen kann das Personal das beA nutzen. Falls Sie die Karten noch nicht bestellt haben, gilt: Sollte sich die für Ihre Kanzlei zuständige Rechtsanwaltskammer kurzfristig bzw. Anfang 2016 ändern (z.B. aufgrund eines Kanzleiwechsels), sollten Sie die beA-Karten erst bestellen, nachdem Sie gewechselt haben und dies im Anwaltsregister registriert ist. |
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