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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Beim OLG Zweibrücken ist ab dem 1.7.16 der elektronische Rechtsverkehr möglich

    | Beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist es ab dem 1.7.16 möglich, in den Verfahrensbereichen Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. In Strafsachen besteht die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation noch nicht. Nach und nach sollen alle anderen Gerichte folgen. Bis zum 31.12.17 soll in Rheinland-Pfalz der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt sein. |

     

    Auf zwei wichtige Punkte ist besonders hinzuweisen:

     

    • Zum Versand der elektronischen Dokumente muss der Absender entweder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) nutzen. Ein Versand per E-Mail über sonstige E-Mail Anbieter (z. B. T-Online, web.de, gmail, mail.de, gmx.de, freemail.de, outlook.com, DE-Mail u. a.) ist nicht zulässig. Im Weiteren wird für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Diese kann über Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen findet man beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur (https://www.nrca-ds.de/).

     

    • Eine in den Verfahren vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Vertretung bleibt auch bei der elektronischen Kommunikation notwendig. In diesen Fällen können deshalb nur Rechtsanwälte elektronische Dokumente wirksam einreichen, nicht die Parteien selbst.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 44142128