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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    BNotK verschickt Rechnungen für die beA-Karte in Rechnung ‒ wie reagieren?

    | Aktuell versendet die Bundesnotarkammer Rechnungen für die beA-Karten. Das stößt bei manchem übel auf, kann er ja das beA gar nicht ordnungsgemäß nutzen. Da stellt sich die Frage, wie reagiert werden soll. |

     

    Dabei ist wichtig zu sehen, wer welche Leistung erbringt, bzw. erbringen soll. Für das beA 8das derzeit nicht funktioniert) ist die BRAK zuständig. Für die beA-Karten (die funktionieren und als Signaturkarte auch für das EGVP genutzt werden können) ist die BNotK zuständig.

     

    Die BNotK hat also ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht. Unerheblich ist in dieser Vertragsbeziehung also, ob das beA funktionsfähig ist und die Karten eingesetzt werden können.

     

    Die Rechtsanwaltskammer Berlin schreibt dazu: „ Wir empfehlen daher, die Rechnung zu begleichen und den Rechnungsbetrag gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer als Schadenersatz geltend zu machen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat bereits angekündigt, schlüssig vorgetragene Ansprüche an die Firma Atos weiterleiten zu wollen.“

     

    Einige Regionalkammern wollen sich dafür einsetzen, dass die BRAK alle Forderungen wegen der Kartennutzung an Atos weitergibt. Erforderlichenfalls müssten die Kollegen dafür die Ansprüche an die BRAK abtreten.

    Quelle: ID 45373230