· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Eine beA Störungsdokumentation ist jetzt online
| Im Dezember gab es mehrfach Störungen beim beA. So konnte man sich z. B. nicht anmelden oder seine Schreiben nicht adressieren. Sollte wegen einer solchen Störung ein fristgebundener Schriftsatz nicht fristgerecht versendet werden können, ist u. a. für die Frage der Wiedereinsetzung wichtig, dass die Störung nachgewiesen werden kann. Eine Dokumentation zu den beA-Störungen ist daher höchst sinnvoll. |
1. BRAK richtet Dokumentation ein
Die BRAK berichtet in ihrem beA-Newsletter 30/2018 vom 13.12.18 über eine solche Dokumentation. Der Newsletter enthält einen Link zu einer Störungsmeldungs-Dokumentation, in der die BRAK Informationen zu Art und Dauer der Störung festhält.
Dieser Link lautet: https://bea.brak.de/wp-content/uploads/2018/12/Störungsdokumentation_12.12.2018-1.pdf
(oder als Shortlink: www.iww.de/s2270).
Derzeit sind dort drei Störungen verzeichnet:
Datum | Störung | Beginn | Ende |
7.12.18 | Anmeldung am beA nicht möglich | 8.10 Uhr | 10.30 Uhr |
7.12.18 | BRAV-Suche funktioniert nicht, Gerichte nicht adressierbar | 13.20 Uhr | 15.19 Uhr |
11.12.18 | Anmeldung am beA nicht möglich, beA nicht adressierbar | 12.24 Uhr | 16.20 Uhr |
Als Startzeitpunkt einer Störung wird die durch den Dienstleister vorläufig gemeldete Zeit veröffentlicht. Im Laufe der forensischen Untersuchung einer technischen Störung kann sich eine Änderung/Präzisierung des Zeitpunkts ergeben, der nach Meldung bei der BRAK schnellstmöglich aktualisiert wird.
2. Schneller Zugang ist noch nicht sichergestellt
Bisher ist diese Dokumentation nur über den Link im Newsletter zu erreichen. Dort ist er für Anwälte, die sich plötzlich einer Haftung ausgesetztsehen, quasi nicht mehr auffindbar. Der Dateiname lässt im Übrigen darauf schließen, dass bei jeder Aktualisierung ein neuer Name vergeben wird. Ein Abspeichern des Links dürfte daher ebenfalls nicht zielführend sein.
Die Redaktion von AK Anwalt und Kanzlei hat sich daher an die BRAK gewandt und gebeten, die Dokumentation künftig unter einem permanenten Link an prominenter Stelle zu installieren. Aus unserer Sicht bietet sich die beA-Startseite dafür an.
AK Anwalt und Kanzlei wird über die weiteren Entwicklungen berichten.