· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Leser-Erfahrungsaustausch: Tipps und Tricks rund um das beA
| Der Teufel steckt im Detail ‒ diese Erfahrung hat wohl schon jeder gemacht, der sich mit dem beA beschäftigt hat. Schildern Sie uns, wo es bei Ihnen Probleme gab, und wie Sie sie gelöst haben. Ihre Tipps und Tricks veröffentlichen wir hier als Leser-Erfahrungsaustausch. Jeden veröffentlichten Beitrag belohnen wir mit 50 EUR. |
1. Bedienungszähler abgelaufen
Sie wollen sich am beA anmelden und erhalten die Meldung „Bedienungszähler abgelaufen. Bitte prüfen Sie, ob der Bedienungszähler zurückgesetzt werden kann“.
Marion Wittig aus Hannover schreibt, dass dann die PIN bei der Anmeldung dreimal falsch eingegeben wurde. In so einem Fall kann der Bedienungszähler mit der PUK und der Schlüsselverwaltungskomponente der BNotK zurückgesetzt werden. Um die PIN-Eingabe wieder freizuschalten, wird die PUK aus dem PIN-Brief benötigt.
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