· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
So geht es mit dem Anwaltspostfach beA weiter
von Ilona Cosack, ABC AnwalsBeratung Cosack, Mainz
| Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 17.6.16 einen ersten Referentenentwurf der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung ‒ RAVPV) vorgelegt und diesen am 29.6.16 nachgebessert. Anwalt und Kanzlei fasst den aktuellen Stand der Dinge zusammen |
|
Der aktuelle Stand der Dinge lässt sich so zusammenfassen:
|
1. beA ist durch den Anwaltsgerichtshof nicht gestoppt
Die BRAK stellte klar, dass beA nicht infrage steht. Zwar habe der Anwaltsgerichtshof die BRAK gestoppt. Diese erklärte am 9.6.16, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens davon abzusehen, empfangsbereite beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland einzurichten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig