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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    VerfGH Koblenz: Klagen können jetzt elektronisch eingereicht werden

    | Ab dem 1. August 2015 können Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke beim VerfGH Koblenz rechtswirksam auf elektronischem Weg eingereicht werden. Der VerfGH in Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit Vorreiter unter den Verfassungsgerichten. |

     

    Beachten Sie, dass Schriftsätze elektronisch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden können. Eine gewöhnliche E-Mail reicht selbstverständlich nicht.

     

    Quelle und nähere Infos: VerfGH Koblenz, Pressemitteilung vom 30.7.15.

     

    http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=1ba0cf19-cddd-e412-fd96-76402e4e2711&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 

     

    Zum Elektronischen Rechtsverkehr siehe auch unsere Sonderausgabe unter

    http://www.iww.de/ak/downloadrubrik/sonderdrucke

    Quelle: ID 43540701