07.01.2015 · Fachbeitrag · Erfüllung der Fortbildungspflicht
Erneute Anwaltszulassung: Fachanwaltstitel lebt wieder auf
| Trotz Erlöschens der Rechtsanwaltszulassung darf der Fachanwaltstitel bei erneuter Zulassung wieder geführt werden, wenn die regelmäßige Fortbildungspflicht erfüllt bleibt (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO, § 15 FAO). Eine Verweigerung dieser gesetzlich garantierten, staatlichen Anerkennung wäre ein Eingriff in die Berufsfreiheit (Art 12 Abs. 1 GG). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig