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  • · Nachricht · Europarecht

    Einführung einer europäischen Staatsanwaltschaft

    | Am 17.7.13 hat die europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung einer europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) zusammen mit einer erklärenden Mitteilung veröffentlicht. Es soll ein zentrales Sekretariat der EuStA eingerichtet werden, das für die Koordination der Ermittlungsaufgaben der national zu benennenden europäischen Staatsanwälte zuständig ist |

     

    Diese Staatsanwälte sollen die ausschließliche Zuständigkeit zur Ermittlung von Betrugs- und betrugsähnlichen Taten gegen die finanziellen Interessen der EU haben und absolut unabhängig von ihrer staatlichen Struktur sein,solange sie in diesen Tatbeständen ermitteln.

     

    Ermittlungen müssen unter Einhaltung der Grundrechts-Charta sowie weitergehenden Beschuldigtenrechten erfolgen. Diese sind unter anderem das Recht auf Übersetzungsleistungen, auf Zugang zu einem Rechtsanwalt, das Recht zu schweigen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Unschuldsvermutung haben darf, sowie das Recht auf Prozesskostenhilfe.

     

    Quelle: BRAK-Mitteilungen August 2013, 171

    Quelle: ID 42305741