29.06.2020 · Fachbeitrag · Fachanwaltsfortbildung
Fachanwaltstitel: Wenn der Anwalt während der Drei-Jahres-Frist erkrankt
| Wird ein Fachanwaltstitel beantragt, müssen innerhalb der Drei-Jahres-Frist des § 5 FAO die notwendigen Erfahrungen bzw. bearbeiteten Mandate nachgewiesen werden. Bei Krankheit kann der Zeitraum verlängert werden. Der AGH Nordrhein-Westfalen (13.12.19, 1 AGH 27/19, Abruf-Nr. 215708 ) aber sagt: Es zählen nur Krankheitszeiten innerhalb des Referenzzeitraums. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig