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  • 29.06.2020 · Fachbeitrag · Fachanwaltsfortbildung

    Fachanwaltstitel: Wenn der Anwalt während der Drei-Jahres-Frist erkrankt

    | Wird ein Fachanwaltstitel beantragt, müssen innerhalb der Drei-Jahres-Frist des § 5 FAO die notwendigen Erfahrungen bzw. bearbeiteten Mandate nachgewiesen werden. Bei Krankheit kann der Zeitraum verlängert werden. Der AGH Nordrhein-Westfalen (13.12.19, 1 AGH 27/19, Abruf-Nr. 215708 ) aber sagt: Es zählen nur Krankheitszeiten innerhalb des Referenzzeitraums. |