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  • · Fachbeitrag · Fehlervermeidung

    Auswirkungen von Namensänderungen und Rechtsnachfolge nach Titulierung

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass sich nach Titulierung die Parteibezeichnung ändert oder eine andere Person an die Stelle einer der Parteien tritt. Wer hier nicht aufpasst, hat in der anschließenden Vollstreckung „schlechte Karten“, da spätestens beim Vollstreckungsgericht mit Widerstand zu rechnen ist. Insofern sollten Sie stets bedenken, dass eine Vollstreckung bereits im Erkenntnisverfahren beginnt. |

     

    • Ausgangsfall

    Rechtsanwalt R hat für seinen Mandanten M einen Vollstreckungsbescheid über 5.000 EUR gegen die Antragsgegnerin Frau Müller erwirkt. Vor Einleitung der Zwangsvollstreckung

    • a) heiratet Frau Müller und heißt nunmehr Schmidt,
    • b) tritt der Mandant M die Forderung an seinen Gläubiger G mittels notarieller Urkunde ab.

     

    Was ist zu tun?

     

    1. Prüfung, ob Namensänderung oder Rechtsnachfolge vorliegt

    Im ersten Schritt ist zu überprüfen, ob es sich um eine Namensänderung oder eine Rechtsnachfolge handelt.