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  • · Nachricht · Fristen

    Pflichten des Anwalts bei Fristsache, wenn das Empfangsfax bei Gericht gestört ist

    | Die Frist läuft ab, aber das Faxgerät bei Gericht ist gestört. Ein Horror für jeden Anwalt. Der BGH hat dazu nun präzisiert, welche Recherchepflichten der Anwalt bezüglich der Kontaktdaten des Gerichts hat. |

     

    Der BGH sagt dazu: Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, kann es ihm zumutbar sein, aus einer allgemein zugänglichen, ihm zur Verfügung stehenden Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in Erfahrung zu bringen (BGH 27.6.17, II ZB 22/16, Abruf-Nr. 195942).

     

    Nutzt der Anwalt dazu das Internet, muss er auf der Internetstartseite des Gerichts suchen oder, wenn dort keine Telefaxnummer angegeben ist, auf einer von dort leicht zugänglichen Internetseite suchen, auf welcher deutlich erkennbar die Kontaktdaten des Gerichts für den Telefaxverkehr mit Rechtssuchenden hinterlegt sind. Darüberhinaus gehende Versuche, um über die Internetseiten des Gerichts eine weitere Telefaxnummer zu ermitteln, muss er nicht unternehmen.

    Quelle: ID 44849040