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  • · Nachricht · Fristenkontrolle

    Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze: So muss der RA seine Mitarbeiter anweisen

    | Immer wieder ein Problem: Der RA ist büroabwesend, und der Schriftsatz kommt nicht rechtzeitig bei Gericht an. Der BGH hat einmal mehr dazu Stellung bezogen, wie der RA an seine Mitarbeiter anweisen muss, damit ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (25.3.16, III ZB 42/15, Abruf-Nr. 184510 ). |

     

    Leitsätze

    Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt dies nicht.

     

    http://www.iww.de/ak/quellenmaterial/id/184510

    Quelle: ID 43957665