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  • · Nachricht · Fristwahrung

    Anwalt muss Vollständigkeit der Übermittlung per Sendebericht prüfen

    | Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen. |

     

    Im entschiedenen Fall wurde dem Antragsgegner die begehrte Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist verwehrt und seine Beschwerde als unzulässig verworfen (BGH 17.7.13, XII ZB 115/13, Abruf-Nr. 132743).

    Quelle: ID 42318938