· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
So setzen Sie das neue Geldwäschegesetz in der anwaltlichen Praxis um
von RA Andreas Glotz, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbh, Köln und Nicola Urmetzer, Studentin WiPsy, Köln
| Zum 26.6.17 trat ohne eine Umsetzungsfrist das neue „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz (GwG), in Kraft. Es hält gerade für Rechtsanwälte, aber auch generell für rechts- und wirtschaftsberatende Berufsgruppen eine Reihe von Neuerungen bereit. Der Beitrag zeigt, wie diese in der Praxis umzusetzen sind. |
1. Einstieg
Aufgrund der geänderten Rechtslage müssen Anwälte von einer verstärkten, anlassunabhängigen Kontrolltätigkeit der Kammern ausgehen. Entsprechende Kammeranordnungen sowie Auslegungs- und Anwendungshinweise werden üblicherweise zwischen den verschiedenen Bundeskammern abgestimmt, liegen aber bei Rechtsanwälten noch nicht vor. Bei Steuerberatern zeichnet sich hingegen das folgende Bild bei der kanzleiinternen Umsetzung ab.
Ähnlich wie beim Vorläufergesetz muss zunächst hinsichtlich der beiden Kernprinzipien, dem risk based approach und dem Know-your-customer-Grundsatz differenziert werden.
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