· Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Wann müssen sich Freiberufler bei der BG melden?
von RAin Heike Mareck, Dortmund
| Stellen Sie sich folgende Situationen vor: RA A übernimmt eine Anwaltskanzlei mit zwei Mitarbeitern. Rechtsanwalt B macht sich als Start-Up selbstständig, zunächst ohne Mitarbeiter. Müssen sich beide bei einer Berufsgenossenschaft (BG) melden? Oder nur A, weil er feste Mitarbeiter hat? |
1. Für wen sind die BG zuständig?
Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig (Ausnahme: landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand). Zudem sind sie für die Bereiche Arbeitssicherheit und -gesundheit verantwortlich und beraten sowie überwachen die Betriebe.
2. Wer muss sich bei der BG melden?
Es muss zwischen „melden“ und „versichern“ unterschieden werden. Zwar ist man als selbstständiger Unternehmer ohne Mitarbeiter nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Aber nach § 192 SGB VII muss der Existenzgründer sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Für Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, etc.) ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig: www.vbg.de.
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