· Fachbeitrag · Haftbedingungen
Internettelefonie für inhaftierte Mandanten
| Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Detmold ermöglicht mit dem auf ein Jahr begrenzten Modellversuch „Internettelefonie für Inhaftierte in NRW“ Gefangenen den visuellen Kontakt mit Gesprächspartnern, insbesondere ihren Angehörigen, an einem PC-Bildschirm via Internettelefonie (Skype). Ein Pilotprojekt, das auch einen Ausblick auf neue Kommunikationsmöglichkeiten für den verteidigenden Rechtsanwalt erlaubt? |
Die Kontakte via Internettelefonie (iww.de/sl1613) müssen beantragt werden, da sie nicht mit jedem Gesprächspartner möglich sind. Ebenso werden die Internetgespräche optisch überwacht (aber nicht mitgehört). Die Anstaltskonferenz entscheidet, ob einem Gefangenen das Angebot ermöglicht wird. Bundesweit dürften weitere JVA dem Beispiel folgen und Bildschirmplätze einrichten. Die JVA Lingen bietet bereits ebenfalls Internettelefonie an.
PRAXISHINWEIS | Grundsätzlich obliegen die Planung und Einrichtung der JVA-Abteilungen den Landesjustizverwaltungen der Bundesländer (§ 139 StVollzG). Rechtsanwälte, die für ihre inhaftierten Mandanten erfahren möchten, ob perspektivisch auch in deren JVA eine Bildtelefonie angeboten wird, können Anfragen an die Anstaltsleitung oder das Landesjustizministerium richten. |