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    60 Prozent der Anwälte nennen keine Preise

    | Neue Mandanten bekommen von Anwälten vorab häufig keine Auskunft darüber, welche Kosten auf sie zukommen. Das geht aus einer Umfrage der Rechtsdienstleistungs-Plattform Legalbase.de hervor. |

     

    Insgesamt hat Legalbase.de durch Testpersonen bei 320 Anwälten nachgefragt, was das Aufsetzen eines Testaments kosten würde. Nur 42 Prozent der Anwälte haben einen Preis genannt. In rund 58 Prozent der Fälle sollten die potenziellen Mandanten zu einem Beratungsgespräch in die Kanzlei kommen. Die Erstberatung beim Anwalt kostet laut Gebührenordnung maximal 190 EUR netto. An die Gebührenordnung hielten sich 77 Prozent der Anwälte, die eine Erstberatung vereinbaren wollten. Drei der 185 Anwälte boten die Erstberatung gratis an. In 13 Kanzleien wurde für die Erstberatung eine höhere Pauschale oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart. Eine solche Vereinbarung setzt die Gebührenordnung außer Kraft, kann aber bei stundenbasierter Abrechnung zu unvorhersehbaren hohen Kosten führen.

     

    Insgesamt wurden 20 Anwälte pro Bundesland befragt, die im Bereich Erbrecht beraten. Am wenigsten auskunftsfreudig waren die Anwälte aus Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In beiden Bundesländern waren nur drei der 20 angerufenen Anwälte bereit, einen Preis zu nennen. Am transparentesten waren die Kanzleien in Hessen und Bremen. In beiden Bundesländern haben 60 Prozent der Anwälte einen Preis genannt.

     

     

    Insgesamt haben 135 von 320 befragten Anwälten einen Preis genannt. Im Schnitt kostete das Aufsetzen eines Testaments 811 EUR. Der günstigste Anwalt saß in Thüringen und nannte einen Preis von lediglich 75 EUR. Der teuerste Anwalt der Befragung kommt aus Schleswig-Holstein. Er verlangte telefonisch einen Preis von 3.600 EUR.

     

    Für die Preisumfrage wurden allen Anwälten dieselben Hintergrundinformationen geliefert. Ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern ohne Immobilienbesitz will ein Testament aufsetzen. Zu vererben haben sie 100.000 EUR.

     

    Anwälte können bei Leistungen wie dem Aufsetzen eines Testaments auf unterschiedliche Arten abrechnen. Entweder sie vereinbaren eine Pauschale oder ein Stundenhonorar, oder sie rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und nehmen den Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage.

     

    „Die Umfrage zeigt, wie undurchsichtig Anwaltsgebühren für Verbraucher oft sind. Viele Mandanten kaufen die sprichwörtliche Katze im Sack, ohne zu wissen, wie viel sie letztendlich bezahlen müssen“, so Daniel Biene, Gründer von Legalbase.de.

     

    Dabei müssen Rechtsanwälte den Mandanten im Erstberatungsgespräch auf die Höhe der vorausichtlich geforderten Gebühren aufklären. Hierüber hat AK Anwalt und Kanzlei bereits in der Oktober-Ausgabe berichtet (LG Stuttgart AK 16, 170).

    Quelle: ID 44369248