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Beschränkung der persönlichen Haftung auf das Gesellschaftsvermögen: PartGmbB bei Anwälten beliebt
| Nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) sind ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) knapp 600 Kanzleien, das heißt etwa 8.000 bis 9.000 Anwälte und Anwältinnen, in der neuen Rechtsform organisiert. |
Die neue Gesellschaftsform wird von kleinen, mittelständischen und großen Kanzleien genutzt.
Mehr zur PartGmbB, insbesondere zu ihren Vorteilen und Gründungsvoraussetzungen im August in Anwalt und Kanzlei
Quelle: DAV Depesche, Nr. 27/14 vom 10.7.14
http://anwaltverein.de/downloads/depeschen/2014/Depesche-27.pdf?PHPSESSID=o7hnetsd31ab6qgbtj8451k5f7
Quelle: ID 42831619