04.01.2019 · Fachbeitrag · Kanzleiorganisation
1.1.19: Diese Dokumente können Sie jetzt vernichten
| Jede Handakte enthält auch Buchhaltungsdokumente. Anwälte müssen aufpassen, denn es gelten zwei Aufbewahrungsfristen: Jene für die Handakte, und eine weitere für Buchhaltungsdokumente. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig