· Fachbeitrag · Kanzleiorganisation
Auch digitaler Fristenkalender muss sorgfältig geführt werden
von Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz
| Wird ein Fristenkalender digital geführt, muss die Software dieselbe Überprüfungssicherheit gewährleisten wie ein herkömmlicher Papierkalender. Der BGH legt insofern Wert auf eine klare Büroorganisation und die Einhaltung bewährter Kontrollmechanismen (vgl. schon BGH 26.9.24, III ZB 82/23, Abruf-Nr. 244374 ). Im Einzelnen bedeutet dies für Ihre Kanzleiorganisation Folgendes: |
Nur in diesen Fällen können Sie delegieren
Als Anwalt müssen Sie den digitalen Fristenkalender selbst kontrollieren, insbesondere die korrekte Übertragung der Fristen in den elektronischen Kalender (vgl. BGH 2.2.21, X ZB 2/20, Abruf-Nr. 221152). Ausschließlich unter den folgenden kumulativen Voraussetzungen können Sie die Fristenkontrolle delegieren:
- 1. Die Kanzlei ist optimal organisiert.
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