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  • · Fachbeitrag · Personal

    Ausbildungsstart 2024: Haben Sie Ihre (neuen) Auszubildenden umfassend belehrt?

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | Schweigepflicht, Fristenkontrolle, Hilfen im Notfall: Anwälte müssen ihren neuen Azubis genau erklären, wie sich diese auf bestimmten Arbeitsebenen verhalten müssen. Hinzu kommt der Umgang mit Social-Media-Kanälen und den digitalen Anwaltspostfächern. Der folgende Beitrag informiert anhand aktueller Rechtsprechung und erklärt, wie auch Einzelanwälte auf der sicheren Seite sind. Nutzen Sie außerdem die AK-Muster für Arbeitsanweisungen im Downloadbereich des AK-Archivs unter iww.de/ak . |

    1. Das Los der „Einzelkämpfer“ ‒ belehren und Notfallkontakte kommunizieren

    Viele Einzelanwälte arbeiten ohne Kollegen und qualifiziertes Personal. Ihnen fallen dann allein die Belehrungs- und Kontrollpflichten bezüglich ihrer Auszubildenden zu. Da Einzelanwälte anders als Kollegen in größeren Kanzleien keine Vertretung im Büro haben, müssen sie Absprachen mit externen, vertretungsbereiten Anwaltskollegen treffen, die in Krankheits- oder sonstigen Notfällen kurzfristig den Kanzleibetrieb aufrechterhalten. Eine solche Vertretungsregelung (§§ 53, 54 BRAO) ist ebenso Anwaltspflicht (BSG 15.5.24, B 8 SO 3/22 R) wie es sinnvoll ist, eine Kontaktliste für den Notfall zu pflegen.

     

     

    PRAXISTIPP | Schriftlich zu dokumentieren, wann und wie in der Kanzlei ausgebildet wird, ist im Einzelfall entscheidend, um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erreichen. Erstellen Sie deshalb eine vereinheitlichte Arbeitsanweisung, die Sie ggf. leicht ergänzen und datiert an Auszubildende und Mitarbeiter ausgeben können. Die Anweisung kann z. B. auch vom Kanzleipersonal geführt und quartalsweise aktualisiert werden. Ebenso sollten Schulungen zur Anwaltssoftware dokumentiert werden (Muster unter iww.de/ak, Abruf-Nr. 50044637). Sie als Anwalt müssen jeweils prüfen, ob die Aufzeichnungen inhaltlich korrekt und für ein Gericht so aussagekräftig sind, dass sich dieses ein geschlossenes Bild von den Kanzleiabläufen machen kann.