· Fachbeitrag · Kanzleiorganisation
Besondere elektronische Anwaltspostfächer starten am 29.9.16
| Die Bundesrechtsanwaltskammer teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ab dem 29.9.16 allen Rechtsanwälten zur Verfügung stehen wird. |
Der ursprüngliche Start des beA zum 1.1.16 war kurzfristig verschoben worden. Anwälte sollten spätestens jetzt zügig ihre beA-Karte bestellen. Mit ihr ist die Erstregistrierung möglich, die mindestens zwei Wochen vor dem Start, also am 15.9.16, möglich sein soll. Die Bundesrechtsanwaltskammer will hierzu eine Schritt-für-Schritt-Anleitung anbieten. Jeder Anwalt, der bis drei Monate vor dem Start ‒ also dem 29.6.16 ‒ mindestens eine beA-Karte Basis bestellt, wird rechtzeitig mindestens eine Karte erhalten. Auch sollte jede Kanzlei jetzt sicherstellen, dass die notwendigen Kartenlesegeräte vorhanden sind oder bestellt werden (https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products).
PRAXISHINWEIS | Achten Sie auf aktuelle Seminare, die in den kommenden Monaten zum beA kurzfristig angeboten werden. Sie erhalten fortlaufend aktuelle Informationen rund um das beA auf: https://bea.bnotk.de, https://bea-abc.de und http://digital.anwaltverein.de/de. |
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung der BRAK: www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2016/presseerklaerung-3-2016
- Ihr beA kommt: Steigen Sie jetzt ein, AK 15, 186