· Fachbeitrag · Kanzleiumzug
Was zwei Monate vor dem Umzug zu erledigen ist
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Den Büroumzug vorausschauend und zeitsparend zu organisieren und damit Hektik und Fallstricke zu vermeiden, ist eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Dabei hilft das Vier-Stufen-System. Während die Stufe 1 allgemeine Vorüberlegungen und den Zeitraum von drei bis vier Monaten vor dem Umzugstermin umfasst ( AK 13, 28 ), betrifft Stufe 2 die zwei Monate vor dem Umzug zu vollziehenden Maßnahmen. |
Checkliste / Stufe 2 ‒ Zwei Monate vor dem Umzug |
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Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 49 | ID 39583290