· Fachbeitrag · Kostenfestsetzungsbeschluss
Darauf muss der Wahlanwalt beim Rechtsmittel gegen einen KFB achten
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
| Der Wahlverteidiger hat keine persönliche Befugnis zur Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Das muss der Rechtsanwalt, der gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Rechtsmittel einlegt, unbedingt beachten. Sonst gehen ggf. Gebühren verloren. |
Sachverhalt
Der Rechtsanwalt hatte den Betroffenen im Bußgeldverfahren verteidigt. Der Betroffene ist freigesprochen worden. Seine Kosten und die notwendigen Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt. Gegen den dann später ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss des AG hat der Verteidiger sofortige Beschwerde eingelegt.
Entscheidungsgründe
Das LG Duisburg hat diese als unzulässig verworfen (25.4.16, 69 Qs 11/16, Abruf-Nr. 186968). Der Wahlverteidiger ist nicht befugt ‒ im eigenen Namen ‒ sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss einzulegen. Das folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. §§ 464b, 304, 311 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO.
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