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  • · Fachbeitrag · Mandantenberatung

    Mandanten posten... und die Versicherung liest mit

    | Fotos aus dem Urlaub oder vom Sport in sozialen Netzwerken einzustellen birgt Gefahren, wenn derjenige krankgeschrieben ist oder Versicherungsleistungen bezieht. Das Problem ist nicht neu, aber es dürfte sich künftig noch verschärfen. |

     

    Ein jüngerer Fall aus Dänemark: Der Nutzer stellt Fotos auf seinem Facebook-Profil ein, die ihn lächelnd mit einem Surfbrett am Strand zeigen. Problem: Er bezieht eine Rente aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese wird daraufhin eingestellt. Tatsächlich recherchieren Versicherer im Ausland oft umfassender in sozialen Netzwerken als in Deutschland. Dabei dürfte es aber kaum bleiben. Die Versicherungswirtschaft wertet Kundendaten immer intensiver aus und verknüpft sie engmaschig. Entweder freiwillig, wenn Gesundheits- oder Autofahrer-Daten an Kranken- und Kfz-Versicherung übertragen werden. Oder aber, indem Versicherer selbst recherchieren und dabei natürlich auch soziale Netzwerke durchforsten.

     

    Wer krankgeschrieben ist und auf Facebook postet, dass er im Urlaub ist und Fotos hochlädt, muss aber nicht zwangsläufig im Nachteil sein. Eine kranke Person muss sich nicht zwingend daheim aufhalten. Facebook-Einträge und Fotos stellen nach Ansicht des LAG Hamm nur Momentaufnahmen dar. Diese sind nicht aussagekräftig genug, was die Genesung eines Kranken betrifft. Den hohen Beweiswert eines ärztlichen Attests kann dies nicht erschüttern (13.3.15, 1 Sa 1534/14, Abruf-Nr. 176713).