07.05.2018 · Nachricht · Mandatsende
Beim Anspruch auf Herausgabe der Handakten gilt die Regelverjährung
| Die Fälle, in denen nach Beendigung des Verfahrens um die Herausgabe der Handakte gestritten wird, kommen in der Praxis öfter vor. So auch in einem Verfahren, das jetzt durch das LG Frankfurt a. M. beendet worden ist. Das LG hat den Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Handakte als verjährt angesehen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig