· Nachricht · OVG NRW
Anwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Durchwahl-Nummern aller Richter
| Das Bundesland NRW ist nicht verpflichtet, auf Antrag (z.B. Anwälten) Zugang zur vollständigen Telefonliste des VG (hier Aachen) zu gewähren (OVG Münster 6.5.15, 8 A 1943/13). |
Ein Rechtsanwalt hatte auf die Herausgabe der direkten Durchwahlnummern der einzelnen Richter geklagt, um sich nicht stets über das zuständige Sekretariat verbinden lassen zu müssen. Seine Klage hatte keinen Erfolg: Ein solcher Anspruch scheitert an § 6 S. 1a IFG NRW zum Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung.
Quelle: Pressemitteilung Justiz-ONLINE, 6.5.15
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/06_05_2015_1/index.php
Quelle: ID 43374134