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  • · Nachricht · OVG NRW

    Anwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Durchwahl-Nummern aller Richter

    | Das Bundesland NRW ist nicht verpflichtet, auf Antrag (z.B. Anwälten) Zugang zur vollständigen Telefonliste des VG (hier Aachen) zu gewähren (OVG Münster 6.5.15, 8 A 1943/13). |

     

    Ein Rechtsanwalt hatte auf die Herausgabe der direkten Durchwahlnummern der einzelnen Richter geklagt, um sich nicht stets über das zuständige Sekretariat verbinden lassen zu müssen. Seine Klage hatte keinen Erfolg: Ein solcher Anspruch scheitert an § 6 S. 1a IFG NRW zum Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung.

     

    Quelle: Pressemitteilung Justiz-ONLINE, 6.5.15

    https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/06_05_2015_1/index.php 

    Quelle: ID 43374134