· Fachbeitrag · Prozessrecht
BFH: Grundsätzlich kein Rechtsmittel per E-Mail
| Mit fortschreitender Digitalisierung des (anwaltlichen) Arbeitsplatzes stellt sich zunehmend die Frage, ob Rechtsmittel per E-Mail eingelegt werden können. Damit hat sich auch (noch einmal) der BFH befasst und die Frage verneint. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
RA R hatte gegen den Kostenansatz durch die Kostenstelle des BFH Erinnerung gem. § 66 GKG eingelegt - per Email ohne elektronische Signatur.
Der BFH hielt das für unzulässig. Er stellte klar: Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz per E-Mail ohne qualifizierte Signatur ist unzulässig (19.5.16, I E 2/16, Abruf-Nr. 187701). Sie genügt nicht dem Schriftformerfordernis.
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