Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Rechtsmittelfrist

    Unterschriftenmappe genau überprüfen!

    | Wird Ihnen im Büro die Unterschriftenmappe vorgelegt, sollten Sie den Inhalt genau überprüfen. Unterschreibt der RA nicht, weil er irrtümlich davon ausgeht, er habe die Ausfertigung ans Gericht bereits unterschrieben, versäumt er eine Frist schuldhaft. Wiedereinsetzung kann nur gewährt werden, wenn im Büro eine allgemeine Arbeitsanweisung besteht, nach der sämtliche Schriftsätze ans Gericht abschließend ohnehin nochmals auf ihre Unterschrift zu überprüfen sind ( BGH 17.12.15, V ZB 161/14, Abruf-Nr. 183416 ). |

     

    Leitsatz

    Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in einer Unterschriftenmappe zur Unterzeichnung vorgelegten Schriftsatz nur dann ohne Unterschrift an das Büro zurückgeben, wenn er sich zuvor durch Nachfrage vergewissert hat, dass die (scheinbar erneute) Vorlage auf einem Büroversehen beruht.

     

    Der Grundsatz, dass es nach Erteilung einer Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Angestellte, deren Befolgung eine versäumte Frist gewahrt hätte, auf Vortrag zu den allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ankommt, gilt nur so lange, wie der Rechtsanwalt auf die Ausführung der Weisung vertrauen darf.

     

    https://www.iww.de/ak/quellenmaterial/id/183416

    Quelle: ID 43868492