03.06.2021 · Fachbeitrag · Schriftform
Formale Anforderungen an die anwaltliche Unterschrift auf einer Berufungsschrift
| Eine ordnungsgemäße Unterschrift muss laut BGH einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug mit individuellen, charakteristischen und die Nachahmung erschwerenden Merkmalen haben. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein, aber die Wiedergabe des Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lassen. Eine nur flüchtige und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnete Unterschrift schadet nicht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig