25.03.2020 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Keine Aktenübersendung durch das Finanzgericht
| Führt das FG seine Prozessakte in Papierform, kann der Rechtsbeistand des Klägers nicht verlangen, dass ihm die Gerichtsakte und dort vorgelegte Behördenakten zur Akteneinsicht in seine Kanzleiräume übersandt werden (BFH 6.9.19, III B 38/19, Abruf-Nr. 212655 ). |
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