· Nachricht · Verfassungsrecht
Ausschluss von Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbHs mit Doppelzulassung verstößt gegen Berufsfreiheit
| Dass einer GmbH, zu der sich Rechts- und Patentanwälte zusammengeschlossen haben, die gleichzeitige Zulassung als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft faktisch verwehrt ist, verstößt gegen die Berufsfreiheit. |
Dies hat der Erste Senat des BVerfG (14.1.14, 1 BvR 2998/11) in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die maßgeblichen Vorschriften der BRAO und der Patentanwaltsordnung (PAO) sind verfassungswidrig und nichtig, soweit sie zugunsten der namensgebenden Berufsgruppe deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit sowie deren Leitungsmacht und Geschäftsführermehrheit vorschreiben.
Zur vollständigen Pressemitteilung des BVerfG vom 5.2.14 gelangen Sie unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-007.html