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  • · Nachricht · Verfassungsrecht

    Ausschluss von Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbHs mit Doppelzulassung verstößt gegen Berufsfreiheit

    | Dass einer GmbH, zu der sich Rechts- und Patentanwälte zusammengeschlossen haben, die gleichzeitige Zulassung als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft faktisch verwehrt ist, verstößt gegen die Berufsfreiheit. |

     

    Dies hat der Erste Senat des BVerfG (14.1.14, 1 BvR 2998/11) in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die maßgeblichen Vorschriften der BRAO und der Patentanwaltsordnung (PAO) sind verfassungswidrig und nichtig, soweit sie zugunsten der namensgebenden Berufsgruppe deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit sowie deren Leitungsmacht und Geschäftsführermehrheit vorschreiben.

     

    Zur vollständigen Pressemitteilung des BVerfG vom 5.2.14 gelangen Sie unter

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-007.html 

    Quelle: ID 42518949