· Fachbeitrag · Vorsorge
Mandanteninformation:Vorsorgeurkunden registrieren lassen
von Christian Noe B.A., Leipzig
| Was nützt eine Vorsorgeurkunde, wenn sie nicht bekannt ist? Viele Anwälte ohne Notariat beraten Mandanten, die solche Urkunden errichtet haben. Welche davon aber im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen sind, weiß der Anwalt oft nicht. |
1. Es gibt das zentrale Vorsorgeregister
Wenn Notare eine Vorsorgeverfügung (z.B. eine Betreuungsverfügung) beurkunden, wird diese meist gleichzeitig auch elektronisch an das Zentrale Vorsorgeregister übermittelt (www.vorsorgeregister.de, ZVR). Viele Nur-Anwälte wissen nicht, ob und welche solcher Verfügungen ihre Mandanten in der Vergangenheit errichtet haben.
2. Vorteile der Registrierung
Diese Art der Vorsorge wird aber immer wichtiger. Es ist daher ein ideales Beratungsangebot, Mandanten allgemein durch Aushänge im Wartebereich zu informieren, welche Vorteile eine durch den Notar oder nachträglich registrierte Urkunde hat. Gerichte können bei Bedarf im Register abfragen, ob zu beachtende Verfügungen bestehen, wenn z.B. ein Betreuer bestellt werden soll. Privatpersonen können bestehende Verfügungen auch nachträglich online registrieren (www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx).
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