· Nachricht · WEG-Verfahren
Wiedereinsetzungsgrund: Gericht belehrt fehlerhaft über Berufungsgericht
| Belehrt ein Amtsgericht fehlerhaft über die Rechtsmittel und wird die Berufung deswegen bei einem falschen Gericht eingelegt, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (LG Frankfurt am Main 2.6.15, 2-13 S 2/15). |
Dies gilt auch für einen Rechtsanwalt, jedenfalls wenn er kein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.
Quelle: ID 43624054