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  • · Nachricht · Wiedereinsetzung

    Sonst zuverlässige Bürokraft vergisst Gang zum Nachtbriefkasten: Entschuldbar

    | Der Anwalt darf auf die Befolgung einer an eine sonst zuverlässige Bürokraft erteilten Einzelweisung vertrauen und muss nicht damit rechnen, dass seine Mitarbeiterin sie versehentlich nicht ausführt ( BGH 5.2.14, IV ZB 26/13 ). |

     

    Anwalt A hat den Schriftsatz fristgerecht unterzeichnet und einer seit zwei Jahren bei ihm angestellten, geschulten und zuverlässigen Rechtsanwaltsfachangestellten übergeben, die den Schriftsatz zur Versendung an das LG am gleichen Tag habe einwerfen wollen. Die Angestellte sollte den Schriftsatz im Rahmen eines von ihr nach Einkauf in einem Supermarkt geplanten Gangs zu einer Eisdiele unmittelbar in den Fristbriefkasten des LG einwerfen.

     

    Allerdings dauerte das Einkaufen im Supermarkt unvorhergesehen lange, sodass sie das Vorhaben mit der Eisdiele verwarf und schnell nach Hause fuhr. Dabei vergaß sie, den Schriftsatz einzuwerfen.

     

    Das Berufungsgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen. Hiergegen wendet sich der Kläger erfolgreich mit der Rechtsbeschwerde.

    Quelle: ID 42732915