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  • · Nachricht · ZPO

    Wiedereinsetzung wegen eines Anwaltswechsels?

    | Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat ( BGH 18.12.13, III ZR 122/13, Abruf-Nr. 140297 ). |

     

    Dass die Beendigung des Mandats nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist, hat diese darzulegen. Mit dem Ziel, die Einreichung einer inhaltlich den Vorstellungen der Partei oder ihres Instanzanwalts entsprechenden Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdebegründung zu erreichen, kann die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78b ZPO nicht verlangt werden. Dies würde dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwiderlaufen und stünde im Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts.

    Quelle: ID 42517984