· Nachricht · Zwangsvollstreckung
„Altformulare“ der Zwangsvollstreckung können bis zum 31.8.24 genutzt werden
| Die Alt-Vordrucke des Auftrags an den Gerichtsvollzieher von 2015, der Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses von 2012 können bis zum 31.8.24 weiter genutzt werden (Änderung der Übergangsregelung des § 6 ZVFV vom 24.11.23). (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s10014 ) |
(mitgeteilt von RA Lutz Krüger, Berlin)
Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49835202