· Nachricht · Zwangsvollstreckung
Geldforderungen: Übergangsfrist für alte ZV-Formulare läuft am 31.8.24 aus
| Die Übergangsfrist zur Nutzung alter Zwangsvollstreckungsformulare endet am 31.8.24 (Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung 24.11.23, BGBl. I 29.11.23, iww.de/s11018 ). Betroffen sind die Formulare für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die zuletzt 2016 geändert wurden. Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen bleibt dagegen bis zum 1.5.25 Zeit für die Umstellung auf neue Formulare. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 109 | ID 50053333