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Kabinett beschließt erweiterte Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
| Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen beschlossen. |
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung moderat zu lockern. Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen lassen ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Künftig erhalten Gerichte die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten.
Zugelassen werden können
- die Übertragung der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter;
- eine audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sowie
- die Übertragung von Verkündungen von Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in den Medien.
Die Regelung soll neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch für die Arbeits-, die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit und in angepasster Form auch für das Bundesverfassungsgericht gelten.
Ferner enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Vorgesehen sind Erweiterungen hinsichtlich der Beteiligung von Gebärdendolmetschern für hör- und sprachbehinderte Personen: Künftig sollen die Kosten für die Verdolmetschung des gesamten gerichtlichen Verfahren übernommen werden.