Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Berufsfreiheit

    Rechtsanwalts-GmbH kommt nicht als Insolvenzverwalter infrage

    | Eine in der Rechtsform einer GmbH geführte Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung kann nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden (BGH 19.09.2013, IX AR(VZ) 1/12, Abruf-Nr. 133303). |

     

    Die Antragstellerin kann als juristische Person nicht in die Vorauswahlliste aufgenommen werden, weil gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 InsO nur eine natürliche Person als Insolvenzverwalter in Betracht kommt. Die gesetzliche Regelung steht in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG.

    Quelle: ID 42515564