· Nachricht · Berufsrecht
Weg zum Fachanwalt: Praktische Fälle müssen eindeutig fachbezogen sein
| Fallbearbeitungen aus dem Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht genügen nur für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet Arbeitsrecht, wenn die Fälle einen konkret darzulegenden arbeitsrechtlichen Bezug aufweisen (BGH 29.4.14, AnwZ (Brfg) 58/12). |
Der AnwGH hat nur 45 Fälle der vom Kläger insgesamt 63 eingereichten anerkannt. Einzelheiten unter Abruf-Nr. 141330
Quelle: ID 42685957