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  • · Nachricht · Berufsrecht

    Werbefreiheit des Anwalts wächst: Persönliches Beratungsangebot unter Umständen erlaubt

    | Die berufsrechtlichen Einschränkungen der Werbefreiheit des Rechtsanwalts nehmen immer weiter ab. Dies brachte der BGH wieder mit einem Urteil (vom 13.11.13) zum Ausdruck: Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potenziellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. |

     

    Ein Verstoß liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (BGH 13.11.13, I ZR 15/12, Abruf-Nr. 133878).

    Quelle: ID 42456483